Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung der Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.
3. Der Vermieter ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast in erster Linie gleichwertigen Ersatz bzw. Schadensersatz zu leisten.
4.a Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.Richtsätze: 20% bei Übernachtungen mit Frühstück, 40% bei einer Verpflegungsleistung (Halbpension) und 10% bei einer Ferienwohnung.
4.b Die Frist zur kostenfreien Stornierung beläuft sich im Falle von Buchungen zum Normaltarif außerhalb von Messe-, Veranstaltungs- und Hochsaisonraten auf 3 Kalendertage vor Reiseantritt. Buchungen zum Geltungszeitraum von Messe-, Veranstaltungs- und Hochsaisonraten sind verbindlich. Insbesondere gilt dies für den Zeitraum von Großveranstaltungen am Nürburgring.
5.a Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Eventuelle Preisdifferenzen hat der Gast in voller Höhe zu tragen.
5.b Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen. Eventuelle Preisdifferenzen hat der Gast in voller Höhe zu tragen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Neuenahr.

Preise
Die angegebenen Tagespreise für Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer basieren auf einem Mindestaufenthalt von 5 Übernachtungen inkl. Frühstück pro Person. Es sind Inklusivpreise (Bedienung, Heizung, Mehrwertsteuer usw.), sofern keine anderen Angaben gemacht wurden. Bei Aufenthalten unter 5 Übernachtungen sind Preisaufschläge möglich. Maßgebend ist stets die Vereinbarung zwischen Gast und Vermieter. Änderungen der Preise vorbehalten.

Reiserücktrittskostenversicherung
Die Tourist-Info rät Ihnen, auf alle Fälle eine Reiserücktrittskosten-versicherung abzuschließen. Diese übernimmt im Schadenfall alle Kosten, die Ihnen aus dem Rücktritt vom Beherbergungsvertrag entstehen, etwa, wenn Sie Ihre Reise durch Krankheit oder Unfall nicht antreten können oder früher abreisen müssen.

Preisangaben
Alle Preise sind als von-bis Preise angegeben. Der höhere Betrag ist in den Hauptreisezeiten (Weihnachten/Silvester, Fasching, Ostern, Pfingsten, Sommer, Veranstaltungen in der Region Hocheifel, Messen) anzunehmen. Der geringere Betrag in den übrigen Zeiten. Die genaue Aufteilung in Saisonzeiten ist von Termin zu Termin unterschiedlich! Fragen Sie direkt beim Vermieter nach, wenn Sie genauere Angaben wünschen!

 

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